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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2011 - L 3 U 246/10 B   

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https://dejure.org/2011,125873
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2011 - L 3 U 246/10 B (https://dejure.org/2011,125873)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.03.2011 - L 3 U 246/10 B (https://dejure.org/2011,125873)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. März 2011 - L 3 U 246/10 B (https://dejure.org/2011,125873)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - L 5 AS 1114/09

    Voraussetzungen für die Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2011 - L 3 U 246/10
    Zur Bekräftigung ihrer Auffassung verweist sie ua auf Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg (vom 8. März 2010 - L 5 AS 1114/09 B) und des Sächsischen LSG (vom 28. April 1999 - L 1 B 38/97 KR).
  • LSG Hessen, 07.09.2010 - L 8 KR 231/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung des persönlichen Erscheinens des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2011 - L 3 U 246/10
    Denn als sachkundig im Sinne des § 141 Abs. 3 S 2 ZPO kann ein Vertreter regelmäßig nur gelten, wenn er die klärungsbedürftigen Vorgänge aus eigener Anschauung kennt oder so informiert ist, dass er wie eine Partei Auskunft geben kann (Hessisches LSG, Beschluss vom 7. September 2010 - L 8 KR 231/09 B - juris).
  • LSG Sachsen, 28.04.1999 - L 1 B 38/97

    Entlastung einer Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt des "Büroversehens" ;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2011 - L 3 U 246/10
    Zur Bekräftigung ihrer Auffassung verweist sie ua auf Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg (vom 8. März 2010 - L 5 AS 1114/09 B) und des Sächsischen LSG (vom 28. April 1999 - L 1 B 38/97 KR).
  • LSG Thüringen, 22.09.2008 - L 1 B 33/08

    Festsetzung von Ordnungsgeld wegen des Nichterscheinens zur mündlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2011 - L 3 U 246/10
    Entgegen der verbreiteten Auffassung in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vgl zB Beschluss des Thüringer LSG vom 22. September 2008 - L 1 B 33/08 U - juris - mwN) folgt daraus aber noch nicht zwingend, dass die Entscheidung nicht auch nach der Sitzung - und dann nur durch den Kammervorsitzenden, § 12 Abs. 1 S 2 SGG - getroffen werden kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2002 - L 3 B 182/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2011 - L 3 U 246/10
    Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 2. August 2002 - L 3 B 182/02 U) haben die ehrenamtlichen Richter zwar mitzuwirken, wenn die Kammer aufgrund mündlicher Verhandlung entscheidet und den Ordnungsgeldbeschluss im Rahmen der mündlichen Verhandlung verkündet.
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